Reparaturen, Inspektionen & TÜV: So warten Sie Ihr Leasingfahrzeug richtig

Wo gehobelt wird, fallen Späne – wo gefahren wird, folgt Verschleiß. Wer ein Auto sein Eigen nennt und regelmäßig nutzt, muss sich immer auch mit dessen Wartung und anfallenden Reparaturen auseinandersetzen. Da bilden Leasingfahrzeuge keine Ausnahme, selbst wenn es sich um Neuwagen oder junge Gebrauchte mit wenigen Kilometern auf dem Tacho handelt. Vor technischen Defekten, Pannen oder Unfallschäden sind sie ebenso wenig gefeit.

Das Leasingverhältnis birgt hierbei einige Besonderheiten: Wer bezahlt die Reparatur- und Inspektionskosten, der Leasinggeber als Eigentümer oder der Leasingnehmer als Halter des Fahrzeugs? Was gilt als Schaden, was ist altersbedingter Verschleiß? Und kann der Leasinggeber zuständige Werkstätten vorschreiben? Unser Ratgeber erklärt, worauf bei Wartung und Reparatur eines Leasingwagens zu achten ist, um böse Überraschungen am Ende der Vertragslaufzeit zu vermeiden.

Leasing und Inspektionen – das sollten Sie wissen

Öl wechseln, Reifendruck prüfen, Zündkerzen kontrollieren: Sie fahren gut, wenn Sie den Leasingwagen so pfleglich wie Ihr Eigentum behandeln. Als Leasingnehmer und Fahrzeughalter sind Sie vertraglich auch dazu verpflichtet, das Fahrzeug regelmäßig warten zu lassen. Die Wartungsintervalle sind meistens zeit- bzw. kilometerabhängig – je nachdem, was zuerst eintritt – und variieren je nach Fahrzeugtyp und -hersteller. Ob Sie sich für ein Neu- oder Gebrauchtwagenleasing entschieden haben, spielt ebenfalls eine Rolle. In jedem Fall wird der Leasinggeber darauf bestehen, dass fällige Inspektionen pünktlich durchgeführt werden. Dazu zählen:

  • Kleine Inspektion: Umfasst zum Beispiel einen Öl-Wechsel, die Überprüfung der Scheibenwischanlage, das Nachfüllen des Kühlwassers sowie ggf. den Austausch von Luft- und Innenraumfiltern.
  • Große Inspektion: Ergänzt die kleine Inspektion und untersucht das gesamte Fahrzeug auf Funktionalität sowie Sicherheit – von der Elektrik über den Motor und das Getriebe bis zur Bremse, Lenkung und der Karosserie.

Inspektionen sind in der Regel alle ein bis zwei Jahre bzw. 15.000 bis 30.000 Kilometer fällig, dabei unterscheiden sich die Intervalle jedoch von Hersteller zu Hersteller. Viele Fahrzeuge sind mittlerweile auch mit einem bedarfsabhängigen Wartungssystem ausgerüstet, sodass der Wagen unabhängig von Zeit oder Kilometerstand auf eine nötige Inspektion hinweist. Im Folgenden ein Überblick zu den festen Wartungsintervallen für die „große Inspektion“ bei ausgewählten Modellen (Angaben ohne Gewähr):

FahrzeugInspektionsintervall
Audi A130.000 km/ zwei Jahre
BMW 3er30.000 km/ zwei Jahre
Mercedes-Benz C-Klasse25.000 km/ ein Jahr
VW GolfErste Inspektion: 30.000 km/ zwei Jahre; danach: 30.000 km/ ein Jahr
Ford Focus20.000 km/ ein Jahr
Renault Megane30.000 km/ ein Jahr
Fiat 500Benziner: 30.000 km/ zwei Jahre; Diesel: 35.000 km/ zwei Jahre
Toyota Yaris30.000 km/ zwei Jahre
Opel Corsa30.000 km/ ein Jahr
Hyundai i3030.000 km/ ein Jahr
Kia Rio30.000 km/ zwei Jahre
Alfa Romeo GuilettaBenziner: 30.000 km/ zwei Jahre; Diesel: 35.000 km/ zwei Jahre

Alle durchgeführten Inspektionsarbeiten dokumentiert die Werkstatt im Service- beziehungsweise Scheckheft. Mit der Rückgabe des Fahrzeugs händigen Sie dieses Heft dem Leasinggeber aus.

Werkstattbindung

Grundsätzlich gilt: Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen fachgerecht erfolgen. Üblicherweise wird im Leasingvertrag vereinbart, dass Sie dafür ausschließlich Vertrags- oder Partnerwerkstätten aufsuchen. Die anerkannten Betriebe sind nicht selten teurer als freie Werkstätten. Allerdings kennen sie die marken- und modellspezifischen Eigenheiten und haben schnellen Zugriff auf Spezialwerkzeuge sowie originale Ersatzteile. Damit stellen sie sicher, dass alle Arbeiten professionell und direkt nach den Herstellervorgaben durchgeführt werden.

Unser Tipp: Es gibt durchaus Leasingunternehmen, die die Dienstleistungen freier Werkstätten akzeptieren. Sprechen Sie mit Ihrem Leasinggeber und lassen Sie sich eine schriftliche Erlaubnis geben, denn als Fahrzeugeigentümer hat er das letzte Wort.

Kosten

Die Kosten für Kontrollen und Inspektionen trägt der Leasingnehmer, sofern er mit dem Leasingvertrag kein Wartungspaket abgeschlossen hat.

Inspektionstermine verpasst und Wartung vernachlässigt?

Die vom Hersteller festgelegten Inspektionsfristen sollten Sie unbedingt einhalten. Durch die regelmäßige Wartung werden etwaige Fehlfunktionen erkannt, bevor sie zu Folgeschäden und einem umfassenderen Reparaturbedarf führen. Die so verminderten Reparaturkosten und die erhöhte Lebensdauer des Leasingwagens dürften ganz in Ihrem Sinne sein. Und auch der Leasinggeber hat ein Interesse daran, das Fahrzeug möglichst gut erhalten – Stichwort: scheckheftgepflegt – an den nächsten Leasingnehmer oder Käufer weiterzugeben. Bei Ihrer Rückgabe wird er das Auto deshalb gründlich auf Schäden überprüfen. Wegen kleinerer Kratzer im Lack müssen Sie sich keine Gedanken machen, die gelten als übliche Gebrauchsspuren. Gibt es infolge mangelhafter oder unterlassener Inspektionen jedoch grobe Schäden, die eilige Reparaturen im Nachgang erfordern, müssen Sie mit Mehrkosten rechnen.

Unser Tipp: Kopieren oder fotografieren Sie sämtliche Unterlagen, Rechnungsbelege und Bescheinigungen, um alle durchgeführten Wartungsarbeiten – über das Scheckheft hinaus – lückenlos nachzuweisen. Weitere Tipps zur erfolgreichen Fahrzeugrückgabe am Ende der Leasinglaufzeit erhalten Sie hier oder in unserem Ratgeber-Video.

Worauf ist bei Reparaturen von Leasingwagen zu achten?

Regelmäßige und ordnungsgemäße Inspektionen bewahren Ihr Leasingauto bestenfalls vor vermeidbaren Schäden. Vor jeglichen technischen und insbesondere unfallbedingten Reparaturen schützen sie jedoch nicht.

Hat Ihr Leasingfahrzeug Schaden genommen, deckt sich die Vorgehensweise bei Reparaturen überwiegend mit der bei Inspektionen: Wichtig hierbei ist zunächst, dass Sie mit Beginn des Leasingvertrags eine Kfz-Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung samt GAP-Deckung abschließen, um sich gegen alle Eventualitäten abzusichern. Bestenfalls vereinbaren Sie außerdem vertraglich mit dem Leasinggeber oder Händler, wie mit Defekten oder Dellen umzugehen ist. So brauchen Sie nicht bei jeder Schramme Rücksprache zu halten. Einen Unfall mit dem Leasingwagen hingegen müssen Sie dem Leasinggeber umgehend melden. Er gibt die weitere Vorgehensweise vor, beispielsweise zur Abwicklung des Reparatur- oder Totalschadens. Da hier ebenfalls – sofern nicht anders festgelegt – eine Werkstattbindung besteht, wird er Ihnen auch die zuständige Werkstatt nennen. Dort lassen Sie alle vorgenommenen Reparaturen ins Serviceheft eintragen. Zusätzlich dokumentieren Sie den Schaden selbst mittels Fotos und Belegen, um Unstimmigkeiten und Zahlungen im Nachhinein zu vermeiden.

Kosten

Bestehen keine anderslautenden Vereinbarungen, zahlt der Leasingnehmer für normale Reparaturen, die nicht durch ein Full-Service-Leasing, die Gewährleistung oder die Garantie abgedeckt sind.

Bei Reparaturen von Unfallschäden wird letztlich die Versicherung des Unfallschuldigen zur Kasse gebeten – bei Eigenverschulden Ihre Vollkasko, bei Fremdverschulden die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners. Da es sich bei dem Fahrzeug folglich um einen Unfallwagen handelt, erfolgt eine Wertminderung, die dem Leasinggeber erstattet werden muss. Bei fremdverschuldeten Unfällen übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners diese Kosten. Bei selbstverschuldeten Unfällen jedoch wird die Wertminderung nicht von der eigenen Kasko-Versicherung getragen. In diesem Fall muss der Leasingnehmer selbst für die Wertminderung aufkommen. Diese beträgt erfahrungsgemäß rund 10 % der Reparaturkosten.

Hinweise zu Garantie und Garantieverlängerung

Ergänzend zur gesetzlich geregelten Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Autoherstellers, etwaige Mängel während der Garantielaufzeit kostenlos zu beseitigen – vorausgesetzt, das Auto ist gemäß seinen Vorgaben gewartet und alle an die Garantie geknüpften Bedingungen sind erfüllt. Der Hersteller haftet beispielsweise für Neuwagenteile an Motor und Karosserie. In den Garantieleistungen nicht inbegriffen sind Verschleißschäden, zum Beispiel an Bremsbelägen.

Sofern sie Leasingneuwagen denn mit einer Garantie ausstatten, geben deutsche Hersteller durchschnittlich zwei Jahre, Hyundai und Kia beispielsweise sogar fünf bzw. sieben Jahre. Gilt Ihr Leasingvertrag über die Garantielaufzeit sowie die Gewährleistung hinaus, ist eine Garantieverlängerung sinnvoll. Denn die Erfahrung zeigt: Kaum ist die Garantie erloschen, zeigt das Auto erste Macken. Viele – auch hier nicht alle – Hersteller bieten die Verlängerung an, kostenpflichtig und meistens begrenzt auf weitere drei Jahre nach Ablauf der Herstellergarantie. Die Details zum Leistungsumfang, zu den Kosten und zur Dauer erfragen Sie am besten schon zu Beginn des Leasingvertrags.

Unser Tipp: Eine detaillierte Auflistung der Garantielaufzeiten zahlreicher Automarken stellt der ADAC bereit.

Leasen Sie einen Gebrauchtwagen außerhalb der Herstellergarantie, sollten Sie darauf achten, dass das Angebot eine Gebrauchtwagengarantie enthält. Da Mängel und Defekte bei älteren Fahrzeugen wahrscheinlicher auftreten, kann die Garantiedauer im Vergleich zu Neuwagengarantien je nach Anbieter deutlich kürzer sein.

Wertminderung durch Reparaturen?

Mit der Leasinglaufzeit geht allein durch den Gebrauch eine gewisse Wertminderung des Leasingwagens einher. Entscheidend insbesondere beim Restwertleasing ist, dass sein Wert nicht erheblich vom vertraglich veranschlagten Restwert abweicht. Ein noch höherer Wertverlust ist jedoch zu verzeichnen, wenn es sich um einen Unfallwagen handelt oder das Auto zum Zeitpunkt der Rückgabe Schäden aufweist. In diesen Fällen kommen weitere Kosten auf Sie zu, um die Differenz beziehungsweise den Minderwert auszugleichen.

Unser Tipp: LeasingMarkt.de rät daher, stets das Kilometerleasing-Modell zu wählen!

Und wie verhält es sich mit dem TÜV bei Leasingfahrzeugen?

Für einen geleasten Neuwagen ist die erste Hauptuntersuchung (HU) 36 Monate nach der Neuzulassung fällig. Weitere TÜV-Abnahmen erfolgen – wie bei Gebrauchtwagen – alle 24 Monate. Ob Sie zur Durchführung der HU verpflichtet sind, hängt von der Laufzeit Ihres Leasingvertrags ab:

  • Leasen Sie einen Wagen mit Erstzulassung und beträgt die Leasingdauer 24 Monate, umgehen Sie den TÜV.
  • Bei einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten führt an der HU kein Weg vorbei.
  • Läuft Ihr Leasingvertrag 36 Monate, kann der HU-Fälligkeitstermin in den Monat der Fahrzeugrückgabe fallen. Ohne TÜV-Plakette gilt das Fahrzeug als nur bedingt fahrtüchtig. Da Sie als Leasingkunde das Auto aber fahrbereit und verkehrssicher übergeben müssen, muss die HU noch durchgeführt werden.

Kosten

Die TÜV-Gebühren während der Leasinglaufzeit gehen auf Ihre Rechnung. Es sei denn, Sie haben ein Full-Service-Paket abgeschlossen.

Besonderheiten bei der Wartung von Elektroautos

Genauso wie Verbrenner müssen auch Elektroautos regelmäßig gewartet werden. Hierbei bestehen allerdings ein paar Unterschiede im Vergleich zu den Autos mit Verbrennungsmotoren.

Im Regelfall sind Wartungen bei Elektroautos mit einem geringeren Aufwand und weniger Kosten verbunden als Wartungsarbeiten bei Verbrennern. Das liegt daran, dass ein E-Auto über deutlich weniger Einzelteile verfügt als ein Auto mit Verbrennungsmotor. Hohe Kosten für Bauteile wie Auspuff, Kupplung, Kühler, Zündkerzen oder Zahnriemen entfallen, da es diese Teile beim E-Auto schlichtweg nicht gibt.

In der Werkstatt werden am Fahrzeug vor allem folgende Bauteile gecheckt:

  • Elektronik und Elektrik: Schäden am Elektromotor führen zu hohen finanziellen Aufwänden
  • Bremsen: Durch regenerative Bremsen/Rekuperation ist der Verschleiß zwar oftmals niedriger, allerdings wird die Bremsflüssigkeit durch die schwere Batterie stark beansprucht
  • Batterie: Eigentlich ist die Batterie wartungsfrei. Dennoch wird hier oftmals die Ladevorrichtung bei einem Elektrofahrzeug überprüft

In der Regel hält der Akku eines Elektroautos mehrere Jahre und in den meisten Fällen gibt es auch eine Herstellergarantie. Die Garantie vom Akku beträgt bei vielen E-Autos 8 Jahre. bzw. 160.000 Kilometer.

Ansonsten werden auch bei Elektroautos die üblichen Verschleißteile wie die Reifen, die Lenkung und das Fahrwerk kontrolliert.

Wann und wie oft ein Auto zur Wartung muss, ist auch bei Elektrofahrzeugen vom Hersteller abhängig. Einige Hersteller schreiben Wartungsintervalle vor. Diese ergeben sich entweder aus einer bestimmten Zeit oder nach gefahrenen Kilometern. Auch bei Elektrowagen werden Sie meistens vom System darauf hingewiesen, wann eine Inspektion notwendig ist.

Im Folgenden finden Sie beispielhaft eine Tabelle zu den Wartungsintervallen verschiedener Hersteller:

FahrzeugInspektionsintervall
Opel (Rocks Electric)alle zwei Jahre oder 20.000 km
VW (ID)alle zwei Jahre
VW (e-Golf)Kleine Inspektion: nach 30.000 km oder zwei Jahren, mit Innenraumluftfilterwechsel
Große Inspektion: nach 60.000 km oder drei Jahren, mit Bremsflüssigkeitswechsel
BMW (i3)Alle zwei Jahre oder 30.000 km
HyundaiEntweder alle zwei Jahre oder nach 15.000 bzw. 30.000 km
Polestar (Polestar 2)Entweder alle zwei Jahre oder nach 30.000 km

Wartungsarbeiten an Elektroautos dürfen nur von zertifizierten Herstellerwerkstätten und bestimmten Betrieben durchgeführt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Leasinggeber, welche Werkstätten sich für die Wartung Ihres Elektroautos eignen. Die Wartungskosten variieren oftmals, je nachdem ob es sich um eine kleine oder eine große Wartung handelt. Sofern Sie kein Wartungspaket abgeschlossen haben, werden die Wartungskosten vom Leasingnehmer getragen.

Worum handelt es sich beim Full-Service-Leasing?

Haben Sie einen Nettoleasingvertrag unterschrieben, zahlen Sie zusätzlich zu den Leasingraten anfallende Kosten selbst. Anders sieht das bei sogenannten Bruttoleasingverträgen mit integrierten Serviceleistungen aus. Mit einem solchen Full-Service-Leasing beziehungsweise Wartungs- und Verschleißpaket übernimmt die Leasing-Gesellschaft zum Beispiel die Kosten für:

  • Wartungs- und Inspektionsarbeiten
  • Reparaturen von Unwetterschäden
  • Lohn- und Materialkosten der Werkstatt
  • Gebühren der Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Ersatz für Verschleißteile
  • Reifenersatz
  • Pannen- oder Ersatzwagenservice
  • Versicherungsbeiträge

Die inkludierten Leistungen und Konditionen variieren von Anbieter zu Anbieter. Deshalb empfiehlt sich, die Details mit Ihrem Leasinggeber zu besprechen und gegebenenfalls individuell zu verhandeln.

Full-Service-Leasing: In jedem Fall rundum sorglos?

Insbesondere für Unternehmen beziehungsweise Gewerbeleasingkunden lohnt sich das Full-Service-Leasing. Sie profitieren von der Instandhaltung der Fahrzeugflotte während der gesamten Vertragslaufzeit, von höherer Liquidität und finanzieller Planungssicherheit. Hohe Rechnungsbeträge für Reparaturen und Wartung reißen nicht länger und mitunter unerwartet Löcher ins Budget. Stattdessen fließen die Kosten für das Servicepaket in die monatlich gleichbleibenden Leasingraten ein und können besser überblickt werden. Das bedeutet andererseits aber auch, dass sich die Raten erhöhen.

Hinweis: Wägen Sie ab und rechnen Sie nach! Das Full-Service-Leasing ist nur dann die günstigste Option, wenn dessen Kosten im Verhältnis zu den erwartbaren Reparatur- und Inspektionskosten stehen. Zudem schadet es nicht, Vergleichsangebote anderer Versicherungsagenturen einzuholen.

Fazit: Ordnungsgemäße Inspektionen und Reparaturen ersparen das böse Ende am Schluss

In der Regel sind Sie als Leasingnehmer für die Instandhaltung des geleasten Fahrzeugs zuständig und tragen die Kosten, die sich aus dem Gebrauch und dem Verschleiß des Wagens ergeben. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, müssen Sie für Folgeschäden zahlen. Das kann deutlich teurer werden. Sie sind also gut damit beraten, das Leasingauto so zu pflegen, als sei es Ihr eigenes – auch wenn Sie es am Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen möchten. Ausschlaggebend für den Leasinggeber sind vor allem aber die Einhaltung der Inspektionstermine sowie die fachgerechte Durchführung von Reparaturen. Dokumentieren Sie sorgfältig alle Schäden und vorgenommenen Arbeiten, um Konflikten mit dem Fahrzeugeigentümer vorzubeugen.