Vor der Unterschrift: Leasingvertrag richtig prüfen

In einem KFZ-Leasingvertrag ist exakt geregelt, zu welchen Konditionen und unter welchen Bedingungen der Leasinggeber, also eine Bank oder eine Leasinggesellschaft, dem Leasingnehmer, also dem Mieter, das Nutzungsrecht an einem Fahrzeug überlässt. Da ein Kunde mit der Unterzeichnung des Vertrages finanzielle Verpflichtungen eingeht und sich längerfristig an den Leasinggeber bindet, ist es von größter Wichtigkeit, die Leasingvereinbarung genau zu prüfen.

Nur was schriftlich niedergelegt ist, kann im Falle von Differenzen zwischen den Vertragsparteien in einem Rechtsstreit belegt werden. Mündliche Nebenabsprachen und Versprechungen haben vor Gericht keine Bedeutung. Die nachfolgende Checkliste zeigt Ihnen genau, worauf es bei einem Leasingvertrag ankommt und worauf Sie unbedingt achten sollten.

1. Fahrzeug und Lieferung

Je nachdem, ob es sich bei Ihrem Leasingfahrzeug um einen Gebrauchtwagen, ein Lagerfahrzeug oder ein Modell handelt, das erst noch beim Hersteller bestellt werden muss, sind vor der Vertragsunterzeichnung unterschiedliche Punkte zu beachten.

Wenn Sie sich für ein Bestellfahrzeug mit einer ganz speziellen Ausstattung entschieden haben, sollten neben der exakten Modellbezeichnung des Autos auch die Sonderwünsche im Vertrag erwähnt werden. Darüber hinaus gehört der Liefertermin zu den Punkten, die genaue Beachtung verdienen. Wird das Fahrzeug deutlich später als vereinbart geliefert, kann dies zu erheblichen Problemen führen. Haben Sie sich dagegen für ein Auto entschieden, das bereits beim Händler steht, sollte der Tag der Übergabe ebenfalls exakt festgelegt werden.

2. Laufzeit und Anzahlung

Essentielle Bestandteile eines Leasingvertrages sind die Laufzeit, die monatlichen Raten sowie die Nebenkosten und eine eventuell zu leistende Anzahlung. Diese Punkte sollten vor der Unterzeichnung genau geprüft werden. Die meisten Leasingverträge werden auf volle Jahre, z.B. 3 oder 4 Jahre, abgeschlossen. Individuelle Abweichungen, z.B. 18 Monate, sind jedoch möglich. Prüfen Sie deshalb genau, über wie viele Monate Ihr Vertrag läuft, um nicht plötzlich Ihr Fahrzeug einen Monat früher abgeben zu müssen als eigentlich geplant.

Beachten Sie auch die genaue Höhe der monatlichen Raten und vergewissern Sie sich, dass diese nicht von der vereinbarten Summe abweichen. Auch die genaue Dokumentation der von Ihnen zu tragenden Nebenkosten wie Überführung, Anmeldung usw. sollte in einem Leasingvertrag nicht fehlen. Gleiches gilt für eine unter Umständen zu leistende Sonderzahlung.

Außerdem ist es nicht ganz unwichtig, bei Ihrer Kalkulation zu beachten, dass die Überführungskosten für einen Neuwagen von Ihnen zu tragen sind. Je nach Hersteller können diese einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor (oft 500€ bis 800€) darstellen. Eine Werksabholung ist häufig kostenlos möglich und erlaubt in der Regel auch eine Besichtung der Herstellerwerkstätten.

3. Restwert und Kilometerleasing

Auf welche Punkte Sie bei der Unterschrift unter einen Leasingvertrag besonders achten sollten, ist in erster Linie auch davon abhängig, für welches Leasingmodell Sie sich entschieden haben.

Beim Restwertleasing ist es von fundamentaler Bedeutung, einen realistischen Restwert festzulegen. Wird dieser zu hoch angesetzt, um die monatlichen Raten zu drücken, erwartet Sie am Ende der Mietzeit unter Umständen eine böse Überraschung. Kann die im Vertrag vereinbarte Summe für das zurückgegebene Auto auf dem Markt nicht erzielt werden, sind Sie als Mieter verpflichtet, die Differenz auszugleichen. Je nach Zustand des Wagens und der allgemeinen Marktlage zum Zeitpunkt der Rückgabe kann hier eine erhebliche Finanzierungslücke entstehen.

Beim Kilometerleasing gilt es zu prüfen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn die vereinbarte Kilometerleistung überschritten wird. Je nach Größe und Modell des Leasingfahrzeugs ist im Vertrag ein Preis pro Kilometer festgelegt, der für jeden Mehrkilometer fällig wird, der über die bei Vertragsunterzeichnung vereinbarte Höchstgrenze hinausgeht. Zu klären ist auf der anderen Seite aber auch, welche Vergütung Sie erhalten, wenn Sie das Leasingfahrzeug deutlich weniger genutzt haben als zuvor angenommen. In der Regel sind die Sätze, die Ihnen für Mehrkilometer in Rechnung gestellt werden, allerdings höher als die, welche bei Minderkilometern an Sie ausgezahlt werden.

Ein seriöser Vertrag sollte eine gewisse Abweichung sowohl nach oben wie nach unten erlauben, ohne dass es zu Ausgleichszahlungen kommt. In vielen Verträgen ist deshalb eine Toleranz von +/- 2.500 Kilometern vorgesehen. LeasingMarkt.de empfiehlt den Abschluss eines Kilometerleasing-Vertrags anstatt der Restwert-Variante, da dieser deutlich mehr Planungssicherheit bietet. Lesen Sie hierzu auch unseren Ratgeber Kilometer- oder Restwertleasing: womit fährt es sich besser?

4. Rückgabebedingungen

Um unliebsame Überraschungen am Ende des Leasingvertrages zu vermeiden, sollten die exakten Bedingungen für die Rückgabe des Fahrzeugs im Vertrag geregelt sein. Dazu gehört nicht nur der genaue Zeitpunkt des Vertragsendes, sondern auch der Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe. Neben der Kilometerleistung muss festgelegt sein, wie das Auto am Ende der Vertragslaufzeit auszusehen hat.

Schäden an einer Felge bei der Leasingrückgabe

Ein Beispiel von VW: Leichte Kratzer an einer Felge stellen kein Problem dar. Quelle: Volkswagen

Werden bei der Leasing Rückgabe Schäden oder Abnutzungserscheinungen am Fahrzeug festgestellt, ist die zentrale Fragen, wie damit umgegangen wird. Bis zu welchem Grad gilt eine kleine Delle oder ein Kratzer als altersgemäße Gebrauchsspur und ab wann ist es ein Schaden, für dessen Beseitigung der Leasingnehmer verantwortlich ist? Wie muss die Profiltiefe der Reifen aussehen? Was ist bei bald fälligen Inspektionen und eventuell notwendigen Reparaturen zu beachten? Probleme bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs sind der häufigste Streitpunkt zwischen den Vertragsparteien. Eine möglichst genaue Formulierung der Rückgabebedingungen hilft dabei, Probleme am Ende der Mietzeit zu vermeiden.

Tipp: Werfen Sie einen Blick in das PDF-Dokument „Zustandsbewertung bei der Fahrzeugrückgabe“ von Volkswagen. Hier finden Sie einige Beispiele und Fotos, welche Mängel als Gebrauchsspuren eingestuft werden.

5. Mögliche Ausstiegsklauseln

Die Vertragsklauseln, in denen geregelt ist, unter welchen Umständen der Vertrag sowohl vom Leasinggeber als auch vom Mieter vorzeitig gekündigt werden kann, gehören ebenfalls zu den wichtigen Punkten eines Leasingvertrages.
Was passiert, wenn der Leasingnehmer in Zahlungsschwierigkeiten gerät? Wie wirkt sich der Tod des Mieters auf den Vertrag aus? Aber auch die Fragen, welche Regelung nach einem Unfall mit Totalschaden in Kraft tritt oder ob eine Möglichkeit vorgesehen ist, den Vertrag auf einen anderen Leasingnehmer zu übertragen, sollten vor der Unterschrift geklärt werden.

Fazit: Gründliche Prüfung des Leasingvertrags unabdingbar

Prüfen Sie Ihren Vertrag vor der Unterzeichnung ganz genau. Ein seriöser Leasinggeber wird Sie dabei unterstützen und auf alle für Sie relevanten Punkte von sich aus hinweisen. Nur wer hier etwas zu verbergen hat, wird Sie zu einer schnellen Unterschrift drängen, die Sie am Ende teuer zu stehen kommen kann.