Leasing

Leasing bezeichnet das Verfahren der Gebrauchsüberlassung eines Investitionsgutes über einen vertraglich festgelegten Zeitraum. Die Nutzung des Leasinggutes erfolgt nach Zahlung einer fixierten monatlichen Leasingrate.

Der Begriff Fahrzeugleasing beschreibt die laufzeitgebundene Überlassung eines Fahrzeugs vom Leasinggeber an den Leasingnehmer. Anders als bei der Finanzierung ist der Wagen nach Ablauf des Leasingvertrags weiter im Eigentum des Leasinggebers und wird nicht an den Leasingnehmer übertragen.

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