Gewährleistung

Der Leasinggeber erwirbt bei der Anschaffung des Leasingfahrzeugs Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten (Hersteller). Diese Gewährleistungsansprüche überträgt der Leasinggeber auf den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer verpflichtet sich bei Abschluss des Leasingvertrags, im Falle von auftretenden Mängeln, seine Gewährleistungsansprüche direkt beim Lieferanten geltend zu machen.

Was bedeutet Gewährleistung beim Leasing?

Gewährleistung bedeutet, dass der Hersteller gewährleistet, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von jeglichen Sach- und Rechtsmängeln ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Leasingnehmer Gewährleistungsansprüche geltend machen. Auch wenn mögliche Mängel erst später bemerkt werden, jedoch nachgewiesen werden kann, dass diese bereits zum Auslieferungszeitpunkt bestanden haben, kann die Gewährleistung in Anspruch genommen werden.

Im Allgemeinen gilt: Die Gewährleistung beträgt bei Neufahrzeugen 24 Monate und kann bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate verkürzt werden.