Bruttolistenpreis

Der Bruttolistenpreis bezeichnet den Bruttowert eines Fahrzeugs bei Erstzulassung und beinhaltet alle Kosten für Sonderausstattungen wie auch die Umsatzsteuer. Er dient als unverbindliche Preisempfehlung seitens des Herstellers. Der tatsächliche Kaufpreis des Fahrzeugs weicht in der Regel vom Bruttolistenpreis ab, da hier die üblichen Händlerrabatte inkludiert sind. Vor allem beim Gewerbeleasing spielt der Bruttolistenpreis eine wichtige Rolle, da er im Falle einer privaten Nutzung des Fahrzeugs die Grundlage für die Berechnung der 1-Prozent-Methode bildet.

Übrigens: Weiterführende Informationen zur Versteuerung eines gewerblichen Leasingfahrzeugs bietet unser großer Ratgeberartikel.