Ein Anschluss-Leasingvertrag ermöglicht die Weiternutzung (Verlängerung) des geleasten Fahrzeugs durch den Leasingnehmer nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Leasingdauer. Möchte der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug weiterleasen, kann er dies zum Ende des ablaufenden Leasingvertrags beim jeweiligen Leasinggeber beantragen.
Übrigens: Der Begriff „Verlängerungs-Leasingvertrag“ wird häufig synonym zum Anschluss-Leasingvertrag verwendet.
Kosten des Anschluss-Leasingvertrags
Die anfallenden Kosten werden weiterhin monatlich berechnet. Im Unterschied zum bisherigen Vertrag fallen bei einem Anschlussvertrag jedoch deutlich niedrigere Raten an. Denn die Basis für die Berechnung der monatlichen Leasingrate bildet der noch nicht amortisierte Restwert des Fahrzeugs – bei Vollamortisation der Restbuch- oder Marktwert – und nicht wie beim Erstvertrag der Neuwert.
Laufzeit des Verlängerungs-Leasingvertrags
Für die Laufzeit des Verlängerungs-Leasingvertrags wird die Rest-AfA („Absetzung für Abnutzung“)-Zeit als Orientierung herangezogen.