Die Fahrzeugzulassung zahlt in der Regel der Leasingnehmer, da dieser das Fahrzeug nutzt. Ausnahmen sind natürlich mögliche Sonderleistungen des Leasinggebers, bei der dieser für die Kosten der Anmeldung aufkommt.
Die Fahrzeugzulassung zahlt in der Regel der Leasingnehmer, da dieser das Fahrzeug nutzt. Ausnahmen sind natürlich mögliche Sonderleistungen des Leasinggebers, bei der dieser für die Kosten der Anmeldung aufkommt.