Die Fahrzeugzulassung zahlt in der Regel der Leasingnehmer, da dieser das Fahrzeug nutzt. Ausnahmen sind natürlich mögliche Sonderleistungen des Leasinggebers, bei der dieser für die Kosten der Anmeldung aufkommt.
Weitere Fragen und Antworten aus den Leasing-FAQ
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- Bekommt man die Mehrwertsteuer bei der Leasingrate zurück?
- Warum wird beim Leasing die Liquidität überprüft?
- Welche Vorteile bietet das Leasing?
- Welche Zusatzversicherungen sind bei einem Leasing sinnvoll?
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