Der Eigentümer des Fahrzeugs ist der Leasinggeber (oft Bank), welcher an den Leasingnehmer (Kunde) das Auto verleast („vermietet“). Der Händler ist der Verkäufer des Fahrzeuges an den jeweiligen Leasinggeber, oft ist dies die eigene Fahrzeugherstellerbank.
Weitere Fragen und Antworten aus den Leasing-FAQ
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