Je nach Leasingvariante gibt es Unterschiede bei der Haftung für die Fahrzeugverwertung bei Leasingende. Beim Operating-Leasing haftet in der Regel der Leasinggeber für die Verwertung. Während beim Restwertleasing der Leasingnehmer für die Fahrzeugverwertung verantwortlich ist. Sei es eine Rückgabe durch den Leasinggeber oder den Gebrauchtwagenhändler oder ein privater Ankauf, der Leasingnehmer muss sich darum kümmern, dass der offene Restwert beglichen wird.
Weitere Fragen und Antworten aus den Leasing-FAQ
- Wovon hängt die Höhe der Leasingrate beim Restwertleasing ab?
- Welche Kosten fallen bei der Nutzung von LeasingMarkt.at an?
- Ist eine professionelle Fahrzeugaufbereitung vor oder bei Leasingende sinnvoll?
- Ist beim Leasing die Wartung Pflicht?
- Ist ein Leasing in Verbindung mit einem Service Vertrag sinnvoll?
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