Wer darf das Leasingauto bei einem Unfall reparieren?

Grundsätzlich darf jede autorisierte Werkstatt einen Unfallschaden bei einem geleasten Auto reparieren. Die Reparatur von Kleinschäden kann ohne Weiteres bei jedem Werkstattsbetrieb durchgeführt werden. Wichtig ist nur, dass dieser eine Abrechnung über die Kasko-Versicherung anbietet. Bei Garantie oder Gewährleistungsansprüchen sollten Leasingnehmer jedoch die nächste Markenwerkstatt aufsuchen. Da die teureren Markenwerkstätten ebenfalls über die Kasko-Versicherung abrechnen und somit kein oder nur ein geringer Selbstbehalt für den Leasingnehmer anfällt, können Hestellerwerkstätten bei einem Schaden jederzeit bedenkenlos besucht werden.

Weitere Fragen und Antworten aus den Leasing-FAQ