Wer einen Leasingvertrag abschließt, sollte sich neben einer Rechtsschutzversicherung auch über die folgenden beiden Zusatzversicherungen Gedanken machen.
- Arbeitslosigkeits-/Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung übernimmt bis zu einen gewissen Zeitpunkt bei einer Arbeitslosigkeit oder einer Arbeitsunfähigkeit die Kosten für das Leasing. In den meisten Fällen springt sie ab einer Arbeitslosigkeit oder Unfähigkeit ab drei Monaten ein und gilt dann für ein Jahr. Gerade in Berufen, bei denen es nicht sicher ist, wie lange das Dienstverhältnis andauert, kann so eine Versicherung durchaus Sinn machen.
- Insassenschutzversicherung: Mitfahrende sowie weitere Personen, die direkt in einen Unfall involviert sind, sind dank der Insassenschutzversicherung bestens abgesichert. Somit wird auch im Falle einer bleibenden Invalidität oder im schlimmsten Fall eines Todes eine gewisse Versicherungssumme ausgeschüttet. Meistens sind im Zuge dieser Versicherung auch ein Taggeld im Spital sowie der Rücktransport aus dem Ausland zum Wohnort inkludiert.