Im Normalfall (oder Idealfall) sollten gar keine Kosten auf den Leasingnehmer zukommen, außer das Bemühen der Verwertung des Fahrzeugs zum offenen Restwert. Wenn man das Fahrzeug gegen ein neues Modell eintauscht, ist dieser Punkt schon erledigt. Die Leasingbanken können den Restwert eines Fahrzeuges bei Leasingende in der Regel sehr genau ermitteln. Wichtig ist, dass sich das Auto in einem angemessenen Zustand befindet, folglich entstehen keine Probleme bei der Rückgabe. Nachzahlungen sind nur zu erwarten, wenn erhebliche Schäden am Fahrzeug vorhanden sind, die über das altersbedingte Maß hinausgehen oder wesentlich mehr Kilometer gefahren wurden, wodurch der Restwert sinkt. Es liegt am Leasingnehmer, welche Vertragsart dieser zu Beginn wählt und ob er der Höhe des kalkulierten Restwerts zustimmt. Durch die steigende Anzahl an Leasingverträgen ist jedoch nahezu sichergestellt, dass sich das System bewährt hat und es in der Regel keine Probleme damit gibt.