Sehr vereinfacht versteht man unter Autoleasing die Überlassung eines Leasingobjekts (hier also das Leasingfahrzeug) durch einen Leasinggeber, also beispielsweise eine Leasinggesellschaft (hier also Bank) oder einen Händler, an den Leasingnehmer über die Dauer eines vorher festgelegten Zeitraums. Dieser liegt typischerweise zwischen 12 oder 60 Monaten. Durch verschiedene Arten des Leasings gilt es Parameter wie Leasingdauer, Restwert, Sonderzahlung/Anzahlung und Leasingraten wie auch optional Andienungsrecht, Kaufoptionen etc. durch den Leasingvertrag festzulegen. Im Unterschied zu einem Kredit ist der Leasingnehmer nicht Eigentümer des Leasingobjekts, sondern der Leasinggeber. Das Autoleasing ist damit eine Finanzierungsform, die mit einer Langzeitmiete vergleichbar ist.
Während der Dauer des Leasings zahlt man mit den monatlichen Raten den Wertverlust, der dem Eigentümer des Objekts durch die Nutzung entsteht. Die Leasingrate wird ganz vereinfacht durch den Restwert des Leasingobjekts nach Vertragslaufzeit berechnet. Dieser Restwert wird vom Kaufpreis abgezogen, wobei aber Zinsen, gesetzliche Vertragsgebühren usw. hinzugerechnet werden. Diese Summe wird dann durch die monatliche Laufzeit dividiert und daraus ergibt sich die Leasingrate, welche der Leasingnehmer an den Leasinggeber monatlich zahlen muss.
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