Abhängig von Vertragsdauer, voraussichtlicher Kilometerleistung, Kaufpreis und noch einigen anderen Faktoren wird ein sogenannter „Restwert“ ermittelt, welcher auf das Leasingobjekt bei Vertragsende zutreffen sollte. Die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem festgelegten Restwert, dividiert durch die Laufzeit ergibt die monatliche Leasingrate.
Diese monatliche Rate kann durch eine einmalige Zusatzzahlung, Anzahlung oder eine höhere Schlusszahlung sehr stark variieren und sinken. Interessant ist das für Personen, welche gerne eine geringe monatliche Rate hätten. Genauso kann man den Restwert nach jeweiliger Gesetzeslage geringer oder sehr gering ansetzen (in Österreich mind. 10% des Kaufpreises), somit fällt die monatliche Rate wesentlich höher aus. Dies kann beispielsweise für Unternehmer interessant sein.
Beim Restwertleasing haftet der Leasingnehmer (nicht die Bank als Leasinggeber) für den Restwert am Vertragsende. Unter Umständen kann der Restwert aber höher ausfallen als der tatsächliche Marktwert des Fahrzeuges. In diesem Fall müsste der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. Andererseits kann durch eine vorzeitige Veränderung des Restwerts nach unten der Restwert wesentlich günstiger ausfallen als der Marktwert. Somit hätte man am Vertragsende einen großen Vorteil, wenn man das Auto kaufen will. In der Regel ist der vorgeschlagene Restwert der Leasinggeber aber der Wert, bei dem das Auto problemlos eingetauscht oder zurückgegeben werden kann, ohne dass erhebliche Kosten wegen Marktdifferenzen aufkommen.