Was ist bei Leasingende zu beachten?

Grundsätzlich sollten sich Leasingnehmer spätestens ein halbes Jahr vor Leasingende damit auseinandersetzen, was schlussendlich mit dem geleasten Objekt passiert. In den meisten Fällen informiert die Leasinggesellschaft schon frühzeitig über das Vertragsende und welche weiteren Möglichkeiten nach Ablauf bestehen. Dadurch, dass nach dem Leasingende meist direkt ein neues Auto benötigt wird, sind Wartezeiten und Transportkosten durch die neue Bestellung zu berücksichtigen.

Wichtig ist, dass der Restwert möglichst dem Marktwert entspricht, sodass der Händler oder der Leasinggeber das Auto problemlos wieder zurücknimmt. Die Leasinggesellschaft oder das Autohaus geht bei dem Restwert von einem zeitbedingten Verschleiß aus. Für den Leasingnehmer heißt dies, notwendige Reparaturen oder Services sollten noch frühzeitig vor Rückgabe getätigt werden. Auch Details wie beispielsweise das Profil oder der Zustand der Reifen, Macken an den Felgen, starke Kratzer am Lack, Beschädigungen im Fahrzeuginnenraum, Bremsprofile und so weiter sollten geprüft werden. Das Fahrzeug sollte demnach einen Zustand aufweisen, der es dem Gebrauchtwagenhändler ermöglicht, das Fahrzeug ohne gröbere Arbeiten oder Mängel zu verkaufen.

Ein guter Tipp: Senken Sie den Restwert schon bei Abschluss des Leasingvertrags etwas nach unten, sodass bei der Leasingrückgabe keine unnötigen Diskussionen aufkommen. Eine Senkung des Restwerts ist monatlich auf die Dauer leichter tragbar, als bei Leasingende hohe Nachzahlungen zu leisten. Schließlich sind Sie für den Restwert verantwortlich und nicht der Verkäufer.

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