Bei einem Totalschaden müssen Leasingnehmer sowohl Kontakt zur Versicherung als auch zum Leasinggeber aufnehmen. Der Leasinggeber entscheidet, was mit dem Unfallwagen passiert und informiert darüber, wie sich der Totalschaden auf den bestehenden Leasingvertrag auswirkt. In der Regel wird zunächst ein Gutachter bestellt, der beurteilt, wie hoch die Schadenssumme tatsächlich ist. Anschließend wird abgewogen, ob es sich auszahlt, dass Fahrzeug zu reparieren oder nicht.
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