Der Leasinggeber fordert als Eigentümer des Leasingfahrzeugs zur eigenen Absicherung und zur Sicherheit des Leasingnehmers eine angemessene Versicherung. So wird gewährleistet, dass das Fahrzeug auch in Schadensfällen entsprechend instandgesetzt werden kann. Da Haftpflicht- und Teilkaskoversicherungen nicht die geforderten Leistungen beinhalten, ist der Leasingnehmer zur Vollkaskoversicherung in der Regel verpflichtet.
Dabei spielt es zumeist keine Rolle, bei welcher Versicherungsanstalt die Vollkaskoversicherung abgeschlossen wird und wie hoch ein eventueller Selbstbehalt ist. Passende Vollkaskoversicherungen werden des Öfteren auch im Zuge eines Leasingangebots als Komplettpaket vom Leasinggeber mitangeboten. Da viele Fahrzeughersteller eigene Banken und passende Versicherungsinstitute besitzen, profitieren Leasingnehmer hierbei von diversen Vorteilen. Herstellerunabhängige Banken kooperieren zum Teil auch mit anderen Versicherungsinstituten, somit gibt es auch von dieser Seite Komplettpakete mit Preisvorteilen.
Weitere Fragen und Antworten aus den Leasing-FAQ
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