Ist man bei einem Leasingauto an eine Werkstatt gebunden?

Nein, grundsätzlich sind Leasingnehmer an keine Werkstatt gebunden. Es ist aber sinnvoll, gerade bei neuwertigem Zustand des Autos die Markenwerkstatt zu besuchen. Erfahrungsgemäß zeigt sich diese nämlich auch nach Ende der Garantie wesentlich kulanter bei der Reparatur von Defekten.

Natürlich möchte der Leasinggeber, dass seine Autos regelmäßig gewartet werden und alle notwendigen Services erhalten. Diese Arbeiten müssen in jedem Fall durchgeführt werden – auch im Interesse des Leasingnehmers, da ansonsten der Restwert am Leasingende niedriger als vereinbart ausfallen kann. Doch selbst, wenn kleinere Service-Arbeiten wie §57a-Gutachten oder ein Ölwechsel nicht bei der Markenwerkstatt gemacht werden, entstehen dadurch keinerlei Nachteile. Wichtig ist aber, dass die Arbeiten durch eine autorisiere Werkstatt anhand von Gutachten, Rechnungen und Einträgen im Serviceheft nachgewiesen werden.

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