Ja, beim Leasing ist eine ordnungsgemäße Wartung des Fahrzeuges Pflicht. Denn bei Nichteinhaltung der Wartungsintervalle kann nicht nur das Fahrzeug geschädigt werden, auch der Restwert sinkt wesentlich – und dies führt zu höheren Kosten bei Vertragsende. Dank passender Service-Pakete können Leasingnehmer die monatlichen Wartungskosten überschaubar halten und mit der Leasingrate mitbezahlen. Wichtige Wartungen sollten zudem für Garantie- und Gewährleistungsansprüche in einer passenden Markenwerkstatt durchgeführt werden. Kleinere Services wie ein Reifenwechsel usw. können auch von freien Werkstätten problemlos durchgeführt werden. Grundsätzlich darf die Wartung in jeder Kfz-Werkstatt erfolgen, ohne dass der Restwert sinkt oder Garantieansprüche verloren gehen.