Grundsätzlich dürfen Leasingnehmer das Leasingauto während der Laufzeit tunen, für anfallende Kosten sind diese jedoch selbst verantwortlich. In jedem Fall sollten sowohl der Leasinggeber als auch die Versicherung informiert werden, da das Tuning unter Umständen mit einer Veränderung der Fahrzeugleistung einhergeht und diese entsprechend eingetragen werden muss. Zudem sollte geklärt werden, ob das Fahrzeug bei Vertragsende in den Originalzustand versetzt werden muss bzw. ob das Tuning eine Anpassung des Restwertes erfordert.
Zum Teil besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge direkt vom Hersteller über Sub-Unternehmen tunen zu lassen. Vorteil: Der Hersteller tritt mit der Herstellerbank in Kontakt und übermittelt ohne Umwege alle vorgenommenen Änderungen am Auto.