Ja, der Leasinggeber darf die Felgen des Leasingautos wechseln, für die Kosten muss dieser jedoch selbst aufkommen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug mit denselben oder zumindest vergleichbaren Felgen/Reifen zurückgegeben wird, da diese auch die Basis für den kalkulierten Restwert bilden. Auch die dazugehörigen Sommerreifen (samt passender Felgen) müssen bei Leasingende wieder zurückgegeben werden. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass der Händler den vereinbarten Restwert nicht einhalten kann.