Privatpersonen können die Mehrwertsteuer beim Leasing nicht geltend machen. Unternehmer erhalten nach Einreichung der notwendigen Unterlagen (Nachweis UID-Nummer) die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück. Anzahlungen oder Sonderzahlungen sind davon ausgeschlossen, da es sich hierbei in der Regel um Netto-Beträge handelt.