Bekommt man die Mehrwertsteuer bei der Leasingrate zurück?

Privatpersonen können die Mehrwertsteuer beim Leasing nicht geltend machen. Unternehmer erhalten nach Einreichung der notwendigen Unterlagen (Nachweis UID-Nummer) die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück. Anzahlungen oder Sonderzahlungen sind davon ausgeschlossen, da es sich hierbei in der Regel um Netto-Beträge handelt.

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